AGB

Mit der Bestellung von pimpinella ANISBUTTER erkennt der Apotheker /die Hebamme die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und unserer Zustimmung. Für uns wichtige personenbezogene Daten werden – soweit nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zulässig – gespeichert.


1. Vertriebswege

Unser Anspruch erfordert es, dass pimpinella ANISBUTTER von fachlich qualifizierten Personen (Apothekenpersonal/Hebammen) an Verbraucher abgegeben und diese dabei beraten werden.

Wir behalten uns das Recht vor, den Vertrieb über das Internet zu untersagen, wenn der Vertrieb nicht über eine Apotheke läuft. Dem Apotheker/der Hebamme ist untersagt die von uns bezogene Ware an Dritte weiter zu veräußern, die die Waren über Internet-Auktionsplattformen vertreiben oder wiederum an Dritte weitergeben wollen, die ihrerseits über Internet-Auktionsplattformen vertreiben. Der Apotheker/die Hebamme hat sicherzustellen, dass diese Bestimmungen von seinen Kunden, soweit es sich nicht um Verbraucher handelt, beachtet werden. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen unter Ziffer 1. können wir insgesamt von einer weiteren Belieferung des Apothekers/Hebamme absehen.


2. Angebote und Bestellungen

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Apotheker / der Hebamme Kataloge, Kalkulationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Die Bestellung der Ware durch den Apotheker / die Hebamme gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme durch uns kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Apotheker / die Hebamme erklärt werden, wobei in diesem Fall unsere Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung und Versandanzeige gilt. Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit geliefert, die bei uns zur Zeit der Lieferung üblich sind. Technische Änderungen sind möglich. Es gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


3. Lieferung und Lieferfrist

Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Apothekers / der Hebamme wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Apotheker / die Hebamme  über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Apotheker / die Hebamme  im Verzug der Annahme ist.

Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. eine Woche ab Vertragsschluss.

Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen etc. befreien uns für die Dauer der Störung von der Lieferpflicht. Treten Zweifel bezüglich der Kreditwürdigkeit des bestellenden Apothekers / der Hebamme auf, so sind wir jederzeit berechtigt, Sicherheitsleistungen zu verlangen oder die abgesandte Ware zurückzurufen und eine evtl. noch ausstehende Lieferung einzustellen. Wir sind bemüht, die angegebenen Lieferzeiten einzuhalten, jedoch können aus verspäteter Lieferung keine Ansprüche irgendwelcher Art abgeleitet werden. Teillieferungen gelten als Einzelauftrag im Sinne unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Bei Direktbestellung erfolgt keine Rücknahme der Ware nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums durch den Hersteller.


4. Mängelrügen

Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn diese unverzüglich schriftlich erhoben werden. Dabei sind Art und Umfang der Mängel sowie die Nummer der Rechnung anzugeben. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen ab Entdeckung des Mangels erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt.Offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) sind innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Apotheker / die Hebamme die ordnungsgemäße Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

 

5. Sonstige Haftung

Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Apothekers / der Hebamme nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

6. Verjährung

Abweichend von § 438 Absatz 1 Nr 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Apothekers / der Hebamme, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Apothekers / der Hebamme gemäß Ziffer 5 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.


6. Zahlungsbedingungen

Bei Zahlung innerhalb von 5 Tagen gewähren wir 2% Skonto. Die Rechnung wird 14 Tage nach Rechnungsdatum und Lieferung der Ware fällig, netto ohne Abzüge. Bei vereinbartem Bankeinzug erfolgt dieser innerhalb von 5 Tagen. Gesonderte Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen und Mahngebühren in Rechnung zu stellen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Bitte geben Sie bei allen Zahlungen die Rechnungsdaten (Rechnungs-Nr., Kunden-Nr., Rechnungsdatum) an.

Dem Apotheker / der Hebamme stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.


7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns bei den gelieferten Waren das Eigentumsrecht vor, bis der Apotheker / die Hebamme den Kaufpreis bezahlt hat. Der Apotheker / die Hebamme ist verpflichtet, uns auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und über die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu erteilen.

Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Apotheker / die Hebamme hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Apothekers / der Hebamme, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Apotheker / die Hebamme den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Apotheker / der Hebamme zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

Der Apotheker / die Hebamme ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang einer ordentlichen Apotheke / Hebamme / Hebammenpraxis weiter zu veräußern.


8. Unverkäufliche Ware

Von uns als „unverkäuflich“ unmittelbar oder mittelbar gekennzeichnete Ware, insbesondere Proben, Muster, Kennenlerngrößen, etc. dürfen nicht entgeltlich an Dritte abgegeben werden. Auch die Entfernung oder Verdeckung des Hinweises „unverkäuflich“ ist bei den entsprechenden Produkten untersagt.


9. Erfüllungsort

Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 26871 Papenburg.

 

10 Rechtswahl und Gerichtsstand

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Apotheker / der Hebamme gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

Soweit zulässig ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Papenburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Apothekers / der Hebamme zu erheben.